Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Stromlieferung sowie Dienstleistungen, welche die simplee AG (nachfolgend: «Enotea») unter der Marke «Enotea» im Zusammenhang mit dem Produkt «EnoteaGo» gegenüber Kunden erbringt.
Die Dienstleistungen von Enotea umfassen den Betrieb einer Ladestation für aufladbare Elektro- oder Hybridfahrzeugen sowie die Verrechnung von Ladedienstleistungen, das Zugangsmanagement und den Support an dieser Ladestation für die registrierte Kundin.
Mit der Registrierung für EnoteaGo über den von Enotea zur Verfügung gestellten Link anerkennt die Kundin die vorliegenden AGB. Diese bilden einen integrierten Bestandteil des zwischen Enotea und der Kundin abgeschlossenen Vertrags. Abweichungen von diesen AGB bedürfen der ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmungen von Enotea.
Enotea erbringt ihre Ladedienstleistungen gemäss der jeweils im Zeitpunkt des Leistungsbezugs gültigen Fassung der AGB. Die jeweils gültige Fassung der AGB ist auf der Website von Enotea (www.enotea.ch) abrufbar. Enotea behält sich eine jederzeitige Änderung der AGB vor.
2 Begriffe
EnoteaGo ist eine Dienstleistung zum Betrieb der Ladeinfrastruktur, mit welcher Enotea von der Liegenschaftseigentümerin beauftragt wurde.
Die Kundin ist der oder die Nutzer*in, die sich über den zur Verfügung gestellten Registrierungslink von Enotea registriert hat.
Die easee App ist die Nutzerapp, die durch den Hersteller der Ladestation (easee) zur Verfügung gestellt wird.
Die Zugangsdaten umfassen einen Benutzernamen sowie ein sicherheitstechnisch starkes Passwort für die Kundin.
3 Registrierung und easee App Kundenkonto
3.1 Registrierung
Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Dienstleistung EnoteaGo von Enotea durch die Kundin ist die Nutzung eines Parkplatzes, der mit einer Ladeinfrastruktur ausgerüstet ist, die durch Enotea betrieben wird.
Zusätzlich muss die Kundin sich vorgängig bei Enotea registrieren und ein Kundenkonto in der easee App eröffnen. Bei der Registrierung ist die Kundin verpflichtet, korrekte Angaben zu hinterlegen.
Enotea bestätigt der Kundin die erfolgreiche Anmeldung für das Produkt EnoteaGo von Enotea per E-Mail.
3.2 Ladeschlüssel «easee Key»
Enotea stellt der Kundin nach der Registrierung einen Ladeschlüssel («easee Key») per Post zu. Mit dem easee Key kann sich die Kundin an der Ladestationen identifizieren und Ladevorgänge freischalten.
Wünscht die Kundin mehr als einen easee Key, so kann sie kostenpflichtig weitere Karten bestellen.
Bei Verlust oder Diebstahl des easee Keys muss die Kundin diese sofort über die Support-Hotline oder die Support-Email von Enotea deaktivieren lassen. Enotea lehnt jede Haftung für den missbräuchlichen Gebrauch eines verloren gegangenen oder gestohlenen easee Keys ab. Wird dieser easee Key eingesetzt, bevor die Kundin die Karte von Enotea hat sperren lassen, muss die Kundin die entsprechenden Beträge selber bezahlen.
4 Preise
4.1 Allgemeines
Alle gültigen Preise können via Enotea oder zuständiger Bewirtschaftung angefragt werden.
Enotea ist berechtigt, die Preise jederzeit unter Einhaltung einer Frist von einem Monat per Anfang eines Monats zu ändern. Änderungen der Preise werden an die von der Kundin zuletzt bekannt gegebene E-Mailadresse mitgeteilt.
4.2 Onboarding Gebühr
Für Nutzerüberprüfung, Konfiguration und Freischaltung, Einrichten aller administrativer Prozesse sowie Zurverfügungstellung, Bearbeitung und Versand des easee Keys stellt Enotea pro Nutzer und Standort eine einmalige Onboarding Gebühr in Rechnung.
4.3 Laufende Gebühren
Für die Nutzung von EnoteaGo fallen laufende Gebühren an, die aus der Weiterverrechnung der Energiekosten sowie einem Dienstleistungszuschlag bestehen. Die aktuellen Preise des jeweiligen Standorts werden dem Nutzer bei Anfrage nach einer Ladestation mitgeteilt.
4.4 Zusätzliche easee Keys
Bei Bedarf kann die Kundin bei Enotea zusätzliche easee Keys bestellen. Für den easee Key Nutzerüberprüfung, sowie Bearbeitung und Versand des easee Keys stellt Enotea eine einmalige Gebühr in Rechnung.
4.5 Parkplatzmiete
Enotea hat keinen Einfluss auf den Betrag der Parkplatzmiete und ist dafür nicht zuständig. Fragen hierzu sind mit der zuständigen Bewirtschaftung zu klären.
5 Zahlungsmodalitäten
Enotea rechnet offene Beträge je nach Art der Gebühr via Rechnung oder via Kreditkarte ab.
5.1 Rechnungen
Rechnungen werden der Kundin elektronisch an die gültige Adresse zugestellt. Die Kundin ist dafür verantwortlich, Enotea bei Änderungen der Emailadresse zu informieren.
Die Rechnungen sind jeweils innert 30 Tagen seit Ausstellungsdatum der Rechnung durch gebührenfreies Überweisen des Rechnungsbetrages auf das Konto von Enotea zu bezahlen (Verfalltag).
5.2 Kreditkarte
Die Zahlung erfolgt via Kreditkarte, indem der offene Rechnungsbetrag direkt dieser Kreditkarte belastet wird.
Sollte eine Zahlung aus irgendeinem Grund nicht erfolgreich abgewickelt werden können, versucht Enotea im Laufe der darauffolgenden Tage die offene Forderung erneut einzuziehen. Sollte auch der zweite Versuch scheitern, stellt Enotea den offenen Rechnungsbetrag mit einer Zahlungsfrist von 30 Tagen ab Rechnungsdatum schriftlich an die von der Kundin im Kundenportal angegebene Adresse in Rechnung.
Zusätzlich zum Rechnungsbetrag stellt Enotea eine Bearbeitungsgebühr von CHF 40.- in Rechnung. Für das weitere Mahnwesen gilt die gleiche Regelung wie in Ziffer 5.3 dieser AGB.
5.3 Zahlungsverzug
Nach Ablauf der Zahlungsfrist werden für ausstehende Rechnungsbeträge sämtliche Kosten des Zahlungsverzugs, Mahngebühren (CHF 40.00 für die erste kostenpflichtige Mahnung, CHF 60.00 für die letzte Zahlungsaufforderung) und der gesetzliche Verzugszins in Rechnung gestellt.
Gerät die Kundin in Verzug, Enotea ist berechtigt, bis zum Eingang der vollständigen Zahlung die Ladeberechtungung der Ladestation zu entziehen.
Enotea kann das Inkasso an einen von Enotea beauftragten Dritten übertragen oder abtreten.
6 easee App und Kundenportal
Enotea stellt der Kundin die easee App in den entsprechenden App- Stores (iOS, Android) zur Verfügung. Mittels easee App kann die Kundin u.a. die Ladestation freischalten (via App oder easee Keys), zusätzlich easee Keys hinterlegen, Ladevorgänge kontrollieren und Ladekabel ver- und entriegeln.
Enotea respektive seine Lizenzgeber sind Inhaber sämtlicher Rechte an der easee App einschliesslich der darüber abrufbaren Inhalte und Daten. Die Kundin darf die easee App nur zum dafür vorgesehenen Zweck und gemäss den Bestimmungen dieser AGB verwenden.
Die Kundin ist verpflichtet, die App zu aktualisieren, sobald Aktualisierungen verfügbar sind. Unterlässt die Kundin dies, kann es zu Fehlfunktionen der App oder zu Sicherheitslücken kommen.
7 Aufladen von Fahrzeugen
Für den Ladevorgang verbindet die Kundin ihr Fahrzeug mittels Ladekabel mit der Ladestation. Die Kundin ist verpflichtet diejenige Steckdose zu verwenden, die den technischen Spezifikationen ihres Fahrzeugs entspricht.
Falls die Ladestation nach erfolgter Authenzifizierung via easee Key oder App den Ladevorgang nicht ordnungsgemäss freigibt bzw. beendet oder wenn die Ladestation defekt oder beschädigt ist, ist die Kundin verpflichtet, die Support-Hotline oder die Support-Email von Enotea zu kontaktieren und das Problem zu melden.
Eine Bedienungsanleitung für das Aufladen von Fahrzeugen kann über die Website von Enotea abgerufen werden. Die Kundin ist verpflichtet, den Ladevorgang gemäss dieser Bedienungsanleitung durchzuführen.
8 Sicherheitsvorschriften
Aus Sicherheitsgründen verpflichtet sich die Kundin,
-
ausschliesslich aufladbare Elektro- oder Hybridfahrzeuge an die Ladestationen von Enotea anzuschliessen, die für den Strassenverkehr zugelassen sind;
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ausschliesslich Fahrzeuge anzuschliessen, die mit ihren Komponenten (wie Ladekabel, Stecker etc.) allen geltenden gesetzlichen Vorschriften entsprechen und in gebrauchsbereitem, sicherem und fachgerecht gewartetem Zustand sind;
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die Vorgaben des Fahrzeugherstellers hinsichtlich Dauer und maximaler Leistung des Ladevorgangs einzuhalten;
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die Ladestation gemäss den Bestimmungen dieser AGB zu benützen und sämtliche Anweisungen und Nutzungshinweise von Enotea bei der Nutzung der Ladestationen zu befolgen;
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die Ladestation und deren Umgebung bestmöglich gegen Beschädigungen zu schützen soweit dies im Einflussbereich der Kundin liegt.
Die Kundin ist verpflichtet, Warnmeldungen, die von Warnleuchten an der Ladestation und/oder von ihrem Fahrzeug ausgehen, zu beachten und unverzüglich sämtliche erforderlichen Massnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit der Kundin und von Dritten sowie des Fahrzeugs zu schützen. Sofern dies gefahrlos möglich ist, trennt die Kundin im Falle von Warnmeldungen sofort die Verbindung zwischen der Ladestation und dem Fahrzeug. Zudem ist die Kundin verpflichtet, unverzüglich die Support-Hotline von Enotea anzurufen.
Die Kundin haftet für Schäden, die sie in Missachtung dieser Ziffer 8 verursacht.
10 Ladeleistung
Da die Ladeleistung abhängig von der Anzahl der strombeziehenden Fahrzeuge ist kann diese variieren, was sich auf die Dauer des Ladevorgangs auswirken kann. Die Kundin hat keinen Anspruch auf eine Mindestleistung (kW).
11 Verfügbarkeit und Ladeunterbrechnungen
Die von Enotea betriebene Ladestation steht der Kundin grundsätzlich 7 Tage die Woche und 24 Stunden täglich zur Verfügung. Die Verfügbarkeit und die Unterbrechung einzelner Ladestationen ist in der easee App ersichtlich.
Enotea kann das Funktionieren der Ladestationen ohne Unterbrechungen und Störungen nicht gewährleisten und sichert der Kundin keine dauerhafte Verfügbarkeit zu. Der Kundin erwachsen keinerlei Ersatzansprüche aufgrund von Nichtverfügbarkeit.
Die Verfügbarkeit von Ladestationen und LadeApp sind insbesondere unter folgenden Umständen vorübergehend eingeschränkt oder nicht verfügbar:
-
bei betriebsbedingten Unterbrechungen wie Systemstörungen, Fehlerbehebungen, Unterhalts- und Aktualisierungsarbeiten;
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bei Über- oder Unterlast im Stromversorgungsnetz sowie anderen Netzstörungen, die zu einer eingeschränkten Ladekapazität oder Ladeunterbruch (zB. durch EVU-seitigen Lastabwurf) führen;
-
bei Unterbrechung der Telekomleitungen bzw. Internetverbindung zwischen der Ladestation und den Servern von Enotea bzw. denjenigen seiner Service-Provider;
-
in Fällen von höherer Gewalt, Naturereignissen oder anderen ausserordentlichen Vorkommnissen ausserhalb des Einflussbereichs von Enotea;
-
in allen anderen Fällen, welche eine Unterbrechung oder Einschränkung unbedingt notwendig machen.
12 Sperrung der Ladestation
Enotea ist berechtigt EnoteaGo zu sperren und die Kundin vom Bezug der Ladedienstleistung auszuschliessen, wenn
i) die Kundin sich in Zahlungsverzug befindet,
ii) die Kundin die Bestimmungen dieser AGB (insbesondere die Sicherheitsvorschriften in Ziffer. 6.3) verletzt,
iii) die Kundin gegen gesetzliche Bestimmungen verstösst,
iv) die Sperrung im mutmasslichen Interesse der Kundin liegt, z.B. bei Missbrauch durch Dritte.
Enotea informiert die Kundin über die erfolgte Sperrung per E-Mail. Die Sperrung kann so lange aufrechterhalten werden, bis der Grund für die Sperrung wegfällt.
13 Support
Enotea stellt der Kundin eine Support Hotline sowie eine Support Emailadresse zur Verfügung. Die Hotline dient der Kundin zur Meldung von Störungen und Problemen mit der eigenen Ladestation. Enotea bemüht sich, allfällige Probleme mit den verfügbaren Mitteln so schnell wie möglich zu beheben. Die Reaktionszeit von Enotea in Bezug auf Rückmeldungen beträgt maximal zwei Arbeitstage.
14 Vertragsdauer und Kündigung
14.1 Dauer
Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann von jeder Partei unter Einhaltung einer Frist von einem Monat auf das Ende eines Monats schriftlich gekündigt werden.
Als schriftliche Kündigung gilt auch eine Kündigung per E-Mail.
Die Kündigung von EnoteaGo hat keine Wirkung auf den Parkplatzmietvertrag. Diesen muss die Kundin separat auflösen, falls dies gewünscht ist.
14.2 Kündigung aus wichtigem Grund
Jede Partei kann den vorliegenden Vertrag jederzeit aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung kündigen. Als wichtiger Grund gilt insbesondere
a) wenn die andere Partei trotz schriftlicher Androhung der Vertragsauflösung und nach Ansetzen einer Nachfrist von nicht weniger als 30 Tagen eine Verpflichtung aus diesem Vertrag nicht erfüllt; die Forderung von Ersatz des aus der Nichterfüllung entstandenen Schadens bleibt vorbehalten.
b) bei einem Verstoss gegen die Sicherheitsvorschriften gemäss Regelung in Ziffer 8
Darüber hinaus ist Enotea berechtigt, diesen Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, falls und soweit Enotea nicht mehr zur Bewirtschaftung der von der Kundin genutzten Ladeinfrastruktur berechtigt sein sollte.
15 Haftung von Enotea
Enotea haftet lediglich für vorsätzlich und grob fahrlässig verursachte Schäden. Jegliche darüberhinausgehende Haftung für mit dem Vertragsverhältnis direkt oder indirekt zusammenhängende Schäden wird ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Dieser Haftungsausschluss gilt unabhängig davon, aus welchem Rechtsgrund die Schäden geltend gemacht werden.
16 Kundendaten und Datenschutz
Enotea ist berechtigt, Kundendaten, welche durch die Kundin zur Verfügung gestellt oder durch ihre Nutzung der easee App generiert werden (Daten im Zusammenhang mit dem Aufladen des Fahrzeuges) unter Beachtung der einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu erheben, zu bearbeiten, zu nutzen und an Dritte weiterzugeben, soweit dies
i) zur Erfüllung von vertraglichen Verpflichtungen gegenüber der Kundin, insbesondere aber nicht ausschliesslich in Bezug auf Betriebs-, Support- und Störungsbehebungsdienstleistungen
ii) zur Pflege, Entwicklung und Erhaltung der Kundenbeziehung,
iii) zur Individualisierung der easee App oder der Bereitstellung personalisierter Inhalte oder Werbung oder
iv) zur Bewerbung, Gestaltung und Weiterentwicklung von Produkten und Dienstleistungen von Enotea erforderlich ist. Die Kundin hat jederzeit über die Website von Enotea die Möglichkeit mitzuteilen, dass sie keine Werbung wünscht.
Enotea ergreift die dem Stand der Technik entsprechenden Massnahmen zur Geheimhaltung der Kundendaten und zum Schutz der Daten gegen unbefugten Zugriff.
Des Weiteren gilt die Datenschutzerklärung der simplee AG, die integraler Teil der vorliegenden AGB ist. Mit der Akzeptanz der AGB wird auch die Zustimmung zur Datenschutzerklärung abgegeben. Die Erklärung ist hier abrufbar.
17 Schlussbestimmungen
17.1 Änderung der Kontaktangaben
Die Kundin ist verpflichtet, Enotea über Änderungen ihrer Kontaktangaben per E-Mail zu informieren. Bis zur Mitteilung der neuen Kontaktangaben gelten Mitteilungen von Enotea an die zuletzt bekannt gegebene E-Mailadresse / Adresse der Kundin als gültig erfolgt.
17.2 Vertragsänderungen
Änderungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
17.3 Ungültigkeit/Lückenfüllung
Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrags als ganz oder teilweise ungültig erweisen beeinträchtigt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die ungültigen Bestimmungen sind durch rechtlich zulässige Regelungen zu ersetzen, die sachlich und wirtschaftlich den ungültigen Bestimmungen möglichst nahekommen.
Falls sich Vertragslücken ergeben sollten, ist der Vertrag seinem Sinn und Zweck entsprechend zu ergänzen.
17.4 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf alle Fragen im Zusammengang mit diesem Vertragsverhältnis findet zwischen den Parteien schweizerisches Recht Anwendung (unter Ausschluss des Kollisionsrechts). Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich.
17.5 Inkrafttreten
Diese AGB traten am 15.11.2023 in Kraft.